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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Werbeagentur Design & Marketing GmbH

Mönchstraße 5 . 70191 Stuttgart

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Werbeagentur Design & Marketing GmbH, nachfolgend „Design & Marketing GmbH“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

Geltungsbereich

Die Werbeagentur Design & Marketing GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Die Werbeagentur Design & Marketing GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam.

Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die Werbeagentur Design & Marketing GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

Vertragsangebot, Vertragsschluss

Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner eigenen Geschäftsbedingungen.

Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch die Werbeagentur Design & Marketing GmbH oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.

Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Abreden, die zwischen Design & Marketing GmbH und dem Auftraggeber getroffen werden, werden nur in schriftlicher Form wirksam.

1. Urheber- und Nutzungsrechte

1.1  Jeder der Werbeagentur Design & Marketing GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

Es gelten die Bestimmung der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

1.2  Jeder der Werbeagentur Design & Marketing GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

Es gelten die Bestimmung der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

1.3  Für die Entwürfe und Reinzeichnungen der Werbeagentur Design & Marketing GmbH als geistige Schöpfung gilt das Urherberechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urherberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.4  Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Werbeagentur Design & Marketing GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Design & Marketing GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

1.5  Die Werbeagentur Design & Marketing GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, ein Urheberrecht wird nicht übertragen.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Mit der Zahlung des Nutzungshonorares erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm die Werbeagentur Design & Marketing GmbH in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Werbeagentur Design & Marketing GmbH und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorares gestattet.

1.6  Mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Auftraggeber die Nutzungsrechte für die vertraglich vereinbarte Dauer im vertraglich vereinbarten Umfang. Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, sind die Nutzungsrechte auf 1 Jahr im deutschsprachigen Raum beschränkt. Nutzungen, die über die festgelegte Dauer, den festgelegten Umfang oder das festgelegte Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrags oder einer schriftlichen Nebenabrede.

1.7  Design & Marketing GmbH ist nicht verpflichtet, Handzeichnungen, Computerlayouts oder Scripte sowie Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Quelldateien sind geistiges Eigentum von Design & Marketing GmbH und werden grundsätzlich nicht übertragen. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Werbeagentur Design & Marketing GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Werbeagentur Design & Marketing GmbH geändert werden.

1.8  Die Entwürfe von Design & Marketing GmbH dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Bearbeitung, Nachahmung oder inhaltliche Änderung ist unzulässig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Bei Zuwiderhandlung steht Design & Marketing GmbH vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der doppelten Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

1.9  Alle im Rahmen eines Auftrags von Design & Marketing GmbH erarbeiteten Leistungen, seien es Konzeptionen, Entwürfe oder Reinzeichnungen, sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrecht geschützt – auch dann, wenn die nach dem Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.10  Die Weiterübertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte ist honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Design & Marketing GmbH.

1.11  Design & Marketing GmbH darf die von ihr konzipierten Werbemittel branchenüblich signieren und zeitlich unbeschränkt zu Zwecken der Eigenwerbung im Internet, in Präsentationen, in Belegmappen und in Presseaussendungen nutzen. Die Signierung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Design & Marketing GmbH und dem Auftraggeber ausgeschlossen werden.

1.12  Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Agentur. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand des Urheberrechts sind.

1.13  Vorschläge des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

1.14  Die Bewilligung eines Präsentationshonorars berechtigt den Auftraggeber nicht zur Verwendung der präsentierten Ideen, Arbeiten und Leistungen. Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung von Präsentationen – auch in veränderter Form – für eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500 für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

1.15  Sind zur Umsetzung von Arbeitsergebnissen Nutzungs- oder Verwertungsrechte erforderlich, zum Beispiel Foto-, Film-, Urheber-, GEMA- oder Persönlichkeitsrechte, wird Design & Marketing GmbH Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einholen. Urheber- oder Lizenzrechte verbleiben, soweit nicht anders vereinbart, beim jeweiligen Autor, Illustrator, Fotografen oder Softwarehersteller oder der jeweiligen Bildagentur.

1.16  Design & Marketing GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich gelieferter Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.

1.17  Für im Lieferumfang enthaltene Software-Programme oder Scripte werden dem Auftraggeber ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das heißt, er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Auftraggeber in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

2. Leistungsumfang

2.1  Der Leistungsumfang der von Design & Marketing GmbH auszuführenden Arbeiten ist im jeweiligen Angebot bzw. Kostenvoranschlag festgehalten. Inhaltliche Basis ist das Briefing des Auftraggebers bzw. ein Re-Briefing oder Besprechungsbericht von Design & Marketing GmbH. Re-Briefings oder Besprechungsberichte sind als rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage bindend, sofern ihnen nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt schriftlich widersprochen wird.

2.2  Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Werbeagentur Design & Marketing GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

2.3  Die vom Auftraggeber zur Verwendung übergebenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom der Werbeagentur Design & Marketing GmbH unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Werbeagentur Design & Marketing GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

2.4  Die Anfertigung von Entwürfen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die Design & Marketing GmbH für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Sofern zwischen Design & Marketing GmbH und dem Auftraggeber keine Vereinbarungen in Form eines Angebots oder Kostenvoranschlags getroffen wurden, ergibt sich die geschuldete Vergütung aus den im aktuellen Etat-Kalkulator (ccvision GmbH) angegebenen Honoraren bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütungen.

2.5  Design & Marketing GmbH darf Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen, es sei denn, der Auftraggeber hat begründete Vorbehalte gegenüber der Person des Dritten.

2.6  Die Werbeagentur Design & Marketing GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragsgebers zu bestellen.

2.7  Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Werbeagentur Design & Marketing GmbH abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Werbeagentur Design & Marketing GmbH eine entsprechende Vollmacht zu erteilen und sie im Innerverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

3. Vergütung

3.1  Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:

a) dem Entwurfshonorar

b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)

c) dem Reinzeichnungshonorar

3.2  Die Vergütung wird auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages (VTV) für Designleistungen arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter in der jeweils gültigen Fassung berechnet.

3.3  Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für das Copyright.

3.4  Das Anfertigen von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Werbeagentur Design & Marketing GmbH für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.5  Design & Marketing GmbH stellt seine erbrachten Leistungen sofort in Rechnung. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes gemäß den auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen fällig. Sofern nicht vertraglich anders geregelt, ist die Zahlung sofort nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

3.6  Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Design & Marketing GmbH dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Design & Marketing GmbH verfügbar sein.

Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit und erfordert von der Werbeagentur Design & Marketing GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessenen Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung. 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

3.7  Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung hat der Auftraggeber zu tragen, auch dann, wenn sie nacherhoben werden.

3.8  Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Design & Marketing GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

3.9  Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag vorzeitig, den er gegenüber Design & Marketing GmbH freigegeben hat, richtet sich die Vergütung nach § 649 BGB.

3.10  Wenn Arbeiten wegen unrichtiger, nachträglicher oder lückenhafter Angaben durch den Auftraggeber von Design & Marketing GmbH ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, kommt der Auftraggeber für den von ihm verantworteten Schaden auf.

3.11  Unvorhersehbarer Mehraufwand, wie die Änderung von Entwürfen und die Schaffung weiterer Entwürfe, bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls einer Nachhonorierung.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Werbeagentur Design & Marketing GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1  Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden dem Zeitaufwand entsprechend Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

4.2  Kosten für Briefe, Telefon und Fax, die aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen, trägt jede Partei selbst.

4.3  Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind (PKW: 0,50 €/km, Bahn: 2. Klasse mit Ermäßigung durch BahnCard) und weitere Auslagen, z. B. für Hotel und Verpflegung, trägt/erstattet der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.

4.4  Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, Druck oder Proofs etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Auch beauftragte Kurier- oder Transportfahrten werden dem Auftraggeber nach Belegen berechnet.

5. Produktionsüberwachung, Druckkosten-Weiterberechnung und Media-Planung

5.1  Im Rahmen der Produktionsüberwachung wählt Design & Marketing GmbH geeignete Werbemittelhersteller und Druckereien aus und erteilt Produktionsaufträge nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

5.2  Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Design & Marketing GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Design & Marketing GmbH haftet für Fehler nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.3 Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7.1 ff gilt sinngemäß auch für die Texte: Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführung oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

5.4  Druckkosten berechnet Design & Marketing GmbH mit einem Aufschlag weiter, der sich nach der Auflage bzw. dem Auftragswert richtet.

5.5  Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Design & Marketing GmbH nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis zugänglicher Unterlagen und allgemein zugänglicher Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet Design & Marketing GmbH dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.

5.6  Sofern Design & Marketing GmbH Produktionsaufträge und Media-Buchungen nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilt, werden sämtliche anfallenden Fremdkosten von Design & Marketing GmbH an den Auftraggeber weiterberechnet. Bei Produktionsaufträgen und Media-Buchungen ab einem voraussichtlichen Wert von 1.000,– € kann Design & Marketing GmbH sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des Brutto-Auftragswerts verlangen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung einer Beauftragung durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Design & Marketing GmbH nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen Design & Marketing GmbH entsteht dadurch nicht.

5.7 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden der Werbeagentur Design & Marketing GmbH 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Die Werbeagentur Design & Marketing GmbH ist berechtigt diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

6. Termine und Lieferfristen

6.1  Termine und Lieferfristen sind unverbindliche Orientierungshilfen, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart.

6.2  Design & Marketing GmbH haftet nicht für Lieferverzögerungen, die entstehen, weil der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht unterlässt.

6.3  Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Design & Marketing GmbH, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadenersatzanspruch gegenüber Design & Marketing GmbH resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine nicht eingehalten werden können.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1  Vor der Veröffentlichung legt Design & Marketing GmbH dem Auftraggeber alle beauftragten Entwürfe zur Prüfung vor. Der Auftraggeber ist gegenüber von Design & Marketing GmbH zur Freigabe verpflichtet. Die Abnahme eines Entwurfs gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung kommentiert oder verweigert wird. Spätestens mit der Nutzung oder Zahlung gilt das Werk als abgenommen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen entspricht. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird Design & Marketing GmbH diese in angemessener Frist beseitigen und das Ergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe die Verantwortung für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte.

7.2  Design & Marketing GmbH ist nicht verantwortlich für die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (z.B. Patent-, Wettbewerbs-, Kennzeichnungs-, Arzneimittelrecht), wenn diese nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Ebenso ist Design & Marketing GmbH nicht verpflichtet, vom Auftraggeber vorgegebene oder freigegebene Sachaussagen zu Produkten und Leistungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

7.3  Design & Marketing GmbH haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Agentur sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.

7.4  Wenn Design & Marketing GmbH notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Design & Marketing GmbH. In diesem Fall ist Design & Marketing GmbH von einer Haftung gänzlich befreit.

7.5  Werden Wartung- und Pflegeanweisungen von Design & Marketing GmbH seitens des Auftraggebers nicht befolgt, Änderungen an erstellten Dienstleistungen vorgenommen oder Eingriffe von nicht autorisierten Dritten vorgenommen, entfällt die Gewährleistung. Der Auftraggeber hat zu beweisen, dass etwaige Mängel nicht auf einen der genannten Voraussetzungen zurückzuführen sind.

7.6  Der Auftraggeber stellt Design & Marketing GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Für korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets wird keine Haftung übernommen.

7.7  Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Design & Marketing GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Design & Marketing GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

7.8  Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche Design & Marketing GmbH zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

7.9  Der Auftraggeber ist nach Abnahme von Internetanwendungen für deren Datensicherung verantwortlich, jede Haftung von Design & Marketing GmbH entfällt.

7.10  Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.11  Eine Haftung von Design & Marketing GmbH für Datenverluste, die durch technisch bedingte Ausfälle verursacht wurden, oder abgebrochene Datenübertragungen ist ausgeschlossen.

7.12  Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Werbeagentur Design & Marketing GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

8. Pflichten des Auftraggebers

8.1  Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Design & Marketing GmbH erteilen.

8.2  Der Auftraggeber verpflichtet sich, von Design & Marketing GmbH eingesetzte Mitarbeiter, frei oder festangestellt, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 24 Monate ohne Mitwirkung von Design & Marketing GmbH weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die ihr Angestelltenverhältnis wechseln.

9. Vertrag und Kündigung

9.1  Ein Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Datenschutz

10.1  Design & Marketing GmbH weist darauf hin, dass im Rahmen eines Projekts gesammelte personenbezogene Daten gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von Design & Marketing GmbH weitergeleitet werden können.

11. Schlussbestimmungen

11.1  Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

11.2  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Stuttgart.

11.3  Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.

11.4  Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber im Internet unter www.designundmarketing.de/kontakt/agb zugänglich gemacht. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung widerspricht, gilt die Änderung als vereinbart.

– Stand März 2018 –
© Werbeagentur Design & Marketing GmbH, Stuttgart

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